Wir begrüßen Sie herzlich zu
unserem Online-Seminar "DRG-Fallpauschalen". Wir wollen Ihnen alle wichtigen
Fakten zu diesem neuen Entgeltsystem vermitteln, untersuchen den Handlungsbedarf
für die Krankenhäuser und zeigen die Notwendigkeiten auf, wie
das EDV-System dafür ausgelegt sein muss. Darüber hinaus gehen
wir auf die medizinische Thematik ein und zeigen Auswirkungen auf angrenzende
Themen-Bereiche (z.B. Rating, Controlling) auf.
Bei den Diagnosis Related Groups (DRG´s)
handelt es sich um ein Abrechnungssystem für die stationäre Behandlung
in Akutkrankenhäusern, das in Deutschland ab 2003 neu eingeführt
wird, wobei die Übergangsphase von 2003 bis 2007 gesondert geregelt
ist.
Als Grundlage wird ein Katalog von Leistungen benutzt, der von Seiten der Leistungsträger (Krankenkassen etc.) einen Preis vorschreibt. Bei den DRG's wird eine Fallpauschale bezogen auf die Diagnose verwendet. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser zukünftig einen Preis pro Fall erhalten, unabhängig von der stationären Liegedauer des Patienten im Krankenhaus. Weitestgehend unberücksichtigt bleiben die Schweregrade der Erkrankung und multimorbide Sachverhalte. Entscheidend ist die Entlassungsdiagnose, deren Codierung damit zu einem wirtschaftlich relevanten Faktor wird. Die Konsequenz liegt in der ausschließlichen Abrechnung über Diagnosis Related Groups bei stationären Krankenhausbehandlungen und der Vorgabe externer Preise nach der Übergangsphase.
In der Übergangsphase wird auf Grundlage
eines Basisfallwertes, der gemäß Fallpauschalengesetz (FPG)
auf Bundes- und Landesebene festgelegt wird, mit zusätzlichen Zulagen
und Pflegesätzen, ein homogener Übergang in das neue Entgeltsystem
geschaffen. An dieser Stelle wollen wir auf die gesetzlich vorgeschriebenen
Modalitäten nicht näher eingehen, diese Informationen erhalten
Sie aktuell von der für Sie zuständigen Krankenhausgesellschaft.
Unser Ziel ist es, Ihre Klinik auf das interne Controlling vorzubereiten,
um strategische Erkenntnisse zu gewinnen. Die Bereitstellung von Informationen
für die Entgeltvereinbarungen sind zwar beinhaltet, wichtiger ist
jedoch die Frage, ob die Wirtschaftlichkeit an Hand von Kennzahlen im laufenden
Tagesgeschäft gegeben ist.
Gesetzesgrundlagen
Die Abrechnung der Krankenhäuser über
Fallpauschalen ist nicht neu. Zum einen werden zum Teil schon heute individuell
kalkulierte Fallpauschalen zur Abrechnung herangezogen, zum anderen sind
in mehreren Ländern, allen voran die USA und Australien, diese Abrechnungsmethoden
seit Jahren im Einsatz. Ziel des Gesetzgebers ist in allen Fällen
die Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Der Einsatz der DRG's wurde
durch Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes (FPG) im März 2002
vom deutschen Bundesrat rechtskräftig.
Die Wirtschaftlichkeit
der Krankenhäuser wird dadurch existentiell entscheidend.
Was ist heute zu tun?
Ausgangslage
Derzeit werden noch viele Leistungen über
tagesgleiche Pflegesätze, die Berechnungstage, nach der Bundespflegesatzverordnung
(BPflV) abgerechnet. Die Höhe der Pflegesätze wird anhand einer
Divisionskalkulation ermittelt und in Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen
individuell vereinbart - auf spezielle Modifizierungen aus den Vorschriften
der BPflV gehen wir an anderer Stelle gesondert ein. Die Berechnungstage
beziehen sich auf die individuelle Liegedauer des Patienten, mit der Folge,
dass eine längere Liegedauer des Patienten auch einen höheren
Fallertrag zur Folge hat.
Herstellen vergleichbarer Parameter
Die Fallerträge berechnen sich im Controlling des Krankenhauses aus den Angaben des Patientenabrechnungssystems. Hier werden alle angefallenen Berechnungstage einbezogen, ungeachtet ob für diese Leistungen bereits eine Rechnung gestellt ist oder nicht. Der Differenzbetrag zwischen den Erlösen der Buchhaltung und den Auswertungen der erbrachten Leistungen des Patientensystems im Zeitraum stellt die unfertige Leistung dar, die beim Controlling als Basis für die Erlössituation einbezogen werden.
Ein vereinfachtes Beispiel:
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Patientensystem:
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9.000 Berechnungstage
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2.070.000 Euro
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Buchhaltung:
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7.500 Berechnungstage
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1.725.000 Euro
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Unfertige Leistung:
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1.500 Berechnungstage
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345.000 Euro
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Die unfertige Leistung wird monatlich nach
Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) in Verbindung mit den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Bilanzerstellung in die Finanzbuchhaltung
eingebucht. Damit ist die Übereinstimmung der Leistungserlöse
aus dem Patientensystem mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung
gegeben und steht vergleichenden Auswertungen systemübergreifend zur
Verfügung.
Ermittlung des Fallertrages (Basisfallwert)
Als nächster Schritt steht die Ermittlung des derzeitigen Fallertrages an. Zur Darstellung nehmen wir uns aus dem Gesamtbereich des Krankenhauses die Kennzahlen der Chirurgie heraus:
Chirurgische Abteilung im Monat April:
9,8 Tage Durschnittsverweildauer x
230 Euro Pflegesatz = 2.254 Euro Fallertrag in der Chirurgie.
Ermittlung des diagnosebezogenen Fallertrages
Eine weitere Ebene tiefer liegen die Leistungen der Chirurgie nach Diagnosen, die derzeit nach internationalen Katalog geschlüsselt werden (ICD). Hier greifen wir uns eine Diagnose heraus: Appendizitis (Blinddarmentzündung). Die Durchschnittsverweildauer der Diagnose beträgt 6,7 Tage.
Der Fallertrag für die Diagnose Appendizitis errechnet sich wie folgt:
6,7 Tage Durchschnittsverweildauer x 230 Euro Pflegesatz = 1.541 Euro Fallertrag.
Sollte der Ihnen als DRG-Fallpauschale "Appendizitis" zugebilligte Betrag unter dieser Grenze liegen, sind Maßnahmen erforderlich, die die Gesamtstruktur der Fallpauschalenerlöse hinterfragen.
Die vorgenannten Informationen stehen bereits
jetzt in Form von vom Gesetzgeber geforderten Erfassungen zur Verfügung.
Das bei Ihnen installierte EDV-System liefert in der Regel die benötigten
Werte. Eine Übersetzung von ICD nach DRG bzw. MDC kann von uns erarbeitet
werden, eine Information, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung
stellen.
Ermittlung der Fallkosten (Nachkalkulation)
Anders als mit den Werten Ihres EDV-Systems
verhält es sich mit den Fallkosten, die den Fallerlösen retrospektiv
und prospektiv gegenüberzustellen sind. Hier liegt der derzeitige
Hauptbedarf in Sachen Vorbereitungen auf die DRG-Fallpauschalen. Diese
zu strukturieren, Bereiche abzugrenzen (z.B. Ambulanz) und auf eine Kostenträgerrechnung
umzustellen, sind die vorrangigen Notwendigkeiten. Die Kosten sind als
Kostenträgereinzelkosten (Fallpauschalen) und Kostenträgergemeinkosten
(z.B. Abteilungspflegesatz) zu definieren, wobei die Kostenrechnung für
die Kostenträgerrechnung ein integriertes Modul der Gemeinkostenermittlung
wird.
Leistungserfassung
Derzeit werden die Leistungserfassungen
für die Statistik L4 der Leistungs- und Kostenaufstelllung (LKA) erfasst.
Gehen wir davon aus, dass diese Leistungserfassung vollständig erfolgt.
Für die Leistungserfassung benötigen Sie folgende Matrix:
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Die Leistungen der Institute sind Kostenträgereinzelkosten, d.h. die Kosten werden dem Kostenträger (Aufnahmenummer) direkt zugeordnet. Ebenso sind direkt auf den Patienten zuordenbare Kosten aus der Kostenrechnung zukünftig direkte Kostenträgereinzelkosten (z.B. Endoprothesen, Medikamente etc.).
Der Kostenträger stellt die Verbindung zur Diagnose her. Über das arithmetische Mittel aller Patienten mit Diagnose Appendizitis werden die Fallkosten festgestellt, aus der Kostenrechnung werden die Gemeinkosten pro Tag zugesteuert. Eine Auswertung hat folgendes Aussehen:
Diagnose Appendizitis / Durchschnittsverweildauer 6,7 Tage
I. Direkte Kosten
Labor
Röntgen
OP
Apotheke
II. Gemeinkosten
Medizinische Betreuung/Pflege auf Station
Unterkunft und Verpflegung auf Station
Verwaltungskosten
Fallkosten Appendizitis
Fallerlöse Appendizitis
Über-/Unterdeckung
Auf Grund einer solchen Aufstellung ist
eine permanente Nachkalkulation der DRG-Fallpauschalen möglich. Sie
wissen immer, ob die Fallpauschale zur Kostendeckung ausreicht und im weiteren
welche Diagnosen für Ihr Haus kostendeckend sind und welche nicht.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen für Zuschläge,
Abteilungspflegesätzen etc. stehen an Hand der Kennzahlen des Gesamthauses
Mischpreise zur Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage zur Verfügung
und geben eine Orientierung für strategische Entscheidungen.
Bildung von klinikinternen Profitcentern
Weiterer Vorteil der bewerteten Leistungserfassung
ist die Zuordnung von Einnahmen, die z. B. einem Fremdlabor entsprechen,
zur Bildung eines Profitcenters, dessen Punktwert aus der Kostenstellenrechnung
ermittelt wird. Die Kostenstelle selbst weist dann eine Über-/Unterdeckung
aus, die zu Controllingzwecken analysiert werden kann. Nach unseren Erfahrungen
mit ambitionierten Laborärzten sind sogar Zielvereinbarungen im Zuge
eines Kontraktmanagements möglich, die dem leitenden Laborarzt die
Führung seiner Institution als selbständigen Betrieb zubilligen.
Zudem ist nach außen ein Vergleich mit externen Anbietern der Leistung
möglich.
Einführung der DRG-Fallpauschalen
Die Einführung der DRG-Fallpauschalen ist ab dem Jahr 2003 gesetzlich vorgeschrieben. An der dargestellten Systematik der retrospektiven und prospektiven Kalkulation wird sich nichts ändern. Zumal die Preise extern vorgeschrieben sind, bleibt es Ihnen und Ihrem EDV-System weitgehend überlassen, ob und wie Sie Ihr Haus "controllen". Das Projekt DRG-Einführung, dessen Komplexität zu erkennen ist, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Folgende Meilensteine sind abzuarbeiten:
Das Projekt "DRG-Fallpauschalen" in
der Grundfunktion wird aus unseren Erfahrungen mit einem 420-Betten-Pilothaus
eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr erfordern, zu viel ist organisatorisch
und edv-technisch zu tun, um es kurzfristig realisieren zu können.
Bedenken Sie auch, dass erste Auswertungen erst nach dem Auflaufen eines
repräsentativen Datenbestandes möglich sind. Wenn Sie eine Verabschiedung
und Anwendungspflicht der DRG-Fallpauschalen zum 01.01.2004 ins Auge fassen,
ist der Projektstart
jetzt.
Schlusswort
Mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen steht im Gesundheitswesen eine der größten Umstrukturierungen an. Es ist abzusehen, dass vereinfachte Kalkulationsschemata (KLN, LKA) zwar zur Vereinbarung eines Entgeltes genügen, aber die strategischen Entscheidungen einer Klinikleitung im Regelfall nicht permanent unterstützen, da sie nicht für eine Zeitreihe, sondern nur für eine momentane Abbildung des Plan-Zustandes brauchbar sind. Als Beispiel stellen wir die Frage, ob Sie wissen, wie viele Fälle Appendizitis in einem Planungszeitraum tatsächlich anfallen. Die Schwierigkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser ist daran abzulesen, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Mitte Mai 2002 die Verhandlungen in Bezug auf das zukünftige DRG-System mit den Krankenkassen als gescheitert erklärt hat. Als Vertreter der Krankenhäuser scheint die DKG nicht für alle von ihnen vertretenen Kliniken ein Verhandlungspotential für eine Besitzstandswahrung zu haben. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass mit geeigneten klinikinternen Instrumenten keine Berührungsängste mit dem DRG-System bestehen müssen. Packen wir´s an ...
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.