Online-Seminar "DRG-Fallpauschalen"

Einleitung

Wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Online-Seminar "DRG-Fallpauschalen". Wir wollen Ihnen alle wichtigen Fakten zu diesem neuen Entgeltsystem vermitteln, untersuchen den Handlungsbedarf für die Krankenhäuser und zeigen die Notwendigkeiten auf, wie das EDV-System dafür ausgelegt sein muss. Darüber hinaus gehen wir auf die medizinische Thematik ein und zeigen Auswirkungen auf angrenzende Themen-Bereiche (z.B. Rating, Controlling) auf.
 
 

Grundlagen

Definition


Bei den Diagnosis Related Groups (DRG´s) handelt es sich um ein Abrechnungssystem für die stationäre Behandlung in Akutkrankenhäusern, das in Deutschland ab 2003 neu eingeführt wird, wobei die Übergangsphase von 2003 bis 2007 gesondert geregelt ist.

Als Grundlage wird ein Katalog von Leistungen benutzt, der von Seiten der Leistungsträger (Krankenkassen etc.) einen Preis vorschreibt. Bei den DRG's wird eine Fallpauschale bezogen auf die Diagnose verwendet. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser zukünftig einen Preis pro Fall erhalten, unabhängig von der stationären Liegedauer des Patienten im Krankenhaus. Weitestgehend unberücksichtigt bleiben die Schweregrade der Erkrankung und multimorbide Sachverhalte. Entscheidend ist die Entlassungsdiagnose, deren Codierung damit zu einem wirtschaftlich relevanten Faktor wird. Die Konsequenz liegt in der ausschließlichen Abrechnung über Diagnosis Related Groups bei stationären Krankenhausbehandlungen und der Vorgabe externer Preise nach der Übergangsphase.

In der Übergangsphase wird auf Grundlage eines Basisfallwertes, der gemäß Fallpauschalengesetz (FPG) auf Bundes- und Landesebene festgelegt wird, mit zusätzlichen Zulagen und Pflegesätzen, ein homogener Übergang in das neue Entgeltsystem geschaffen. An dieser Stelle wollen wir auf die gesetzlich vorgeschriebenen Modalitäten nicht näher eingehen, diese Informationen erhalten Sie aktuell von der für Sie zuständigen Krankenhausgesellschaft. Unser Ziel ist es, Ihre Klinik auf das interne Controlling vorzubereiten, um strategische Erkenntnisse zu gewinnen. Die Bereitstellung von Informationen für die Entgeltvereinbarungen sind zwar beinhaltet, wichtiger ist jedoch die Frage, ob die Wirtschaftlichkeit an Hand von Kennzahlen im laufenden Tagesgeschäft gegeben ist.
 

Gesetzesgrundlagen

Die Abrechnung der Krankenhäuser über Fallpauschalen ist nicht neu. Zum einen werden zum Teil schon heute individuell kalkulierte Fallpauschalen zur Abrechnung herangezogen, zum anderen sind in mehreren Ländern, allen voran die USA und Australien, diese Abrechnungsmethoden seit Jahren im Einsatz. Ziel des Gesetzgebers ist in allen Fällen die Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Der Einsatz der DRG's wurde durch Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes (FPG) im März 2002 vom deutschen Bundesrat rechtskräftig. Die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser wird dadurch existentiell entscheidend.
 
 

Was ist heute zu tun?

Ausgangslage

Derzeit werden noch viele Leistungen über tagesgleiche Pflegesätze, die Berechnungstage, nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet. Die Höhe der Pflegesätze wird anhand einer Divisionskalkulation ermittelt und in Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen individuell vereinbart - auf spezielle Modifizierungen aus den Vorschriften der BPflV gehen wir an anderer Stelle gesondert ein. Die Berechnungstage beziehen sich auf die individuelle Liegedauer des Patienten, mit der Folge, dass eine längere Liegedauer des Patienten auch einen höheren Fallertrag zur Folge hat.
 

Herstellen vergleichbarer Parameter

Die Fallerträge berechnen sich im Controlling des Krankenhauses aus den Angaben des Patientenabrechnungssystems. Hier werden alle angefallenen Berechnungstage einbezogen, ungeachtet ob für diese Leistungen bereits eine Rechnung gestellt ist oder nicht. Der Differenzbetrag zwischen den Erlösen der Buchhaltung und den Auswertungen der erbrachten Leistungen des Patientensystems im Zeitraum stellt die unfertige Leistung dar, die beim Controlling als Basis für die Erlössituation einbezogen werden.

Ein vereinfachtes Beispiel:
 
Patientensystem: 
9.000 Berechnungstage
x 230 Euro Pflegesatz =
2.070.000 Euro
Buchhaltung:
7.500 Berechnungstage
x 230 Euro Pflegesatz =
1.725.000 Euro
Unfertige Leistung:
1.500 Berechnungstage
x 230 Euro Pflegesatz =
345.000 Euro

Die unfertige Leistung wird monatlich nach Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) in Verbindung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Bilanzerstellung in die Finanzbuchhaltung eingebucht. Damit ist die Übereinstimmung der Leistungserlöse aus dem Patientensystem mit der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung gegeben und steht vergleichenden Auswertungen systemübergreifend zur Verfügung.
 

Ermittlung des Fallertrages (Basisfallwert)

Als nächster Schritt steht die Ermittlung des derzeitigen Fallertrages an. Zur Darstellung nehmen wir uns aus dem Gesamtbereich des Krankenhauses die Kennzahlen der Chirurgie heraus:

Chirurgische Abteilung im Monat April:

Der Fallertrag der chirurgischen Abteilung errechnet sich wie folgt:


9,8 Tage Durschnittsverweildauer x 230 Euro Pflegesatz = 2.254 Euro Fallertrag in der Chirurgie.








Ermittlung des diagnosebezogenen Fallertrages

Eine weitere Ebene tiefer liegen die Leistungen der Chirurgie nach Diagnosen, die derzeit nach internationalen Katalog geschlüsselt werden (ICD). Hier greifen wir uns eine Diagnose heraus: Appendizitis (Blinddarmentzündung). Die Durchschnittsverweildauer der Diagnose beträgt 6,7 Tage.

Der Fallertrag für die Diagnose Appendizitis errechnet sich wie folgt:

6,7 Tage Durchschnittsverweildauer x 230 Euro Pflegesatz = 1.541 Euro Fallertrag.

Sollte der Ihnen als DRG-Fallpauschale "Appendizitis" zugebilligte Betrag unter dieser Grenze liegen, sind Maßnahmen erforderlich, die die Gesamtstruktur der Fallpauschalenerlöse hinterfragen.

Die vorgenannten Informationen stehen bereits jetzt in Form von vom Gesetzgeber geforderten Erfassungen zur Verfügung. Das bei Ihnen installierte EDV-System liefert in der Regel die benötigten Werte. Eine Übersetzung von ICD nach DRG bzw. MDC kann von uns erarbeitet werden, eine Information, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.
 

Ermittlung der Fallkosten (Nachkalkulation)

Anders als mit den Werten Ihres EDV-Systems verhält es sich mit den Fallkosten, die den Fallerlösen retrospektiv und prospektiv gegenüberzustellen sind. Hier liegt der derzeitige Hauptbedarf in Sachen Vorbereitungen auf die DRG-Fallpauschalen. Diese zu strukturieren, Bereiche abzugrenzen (z.B. Ambulanz) und auf eine Kostenträgerrechnung umzustellen, sind die vorrangigen Notwendigkeiten. Die Kosten sind als Kostenträgereinzelkosten (Fallpauschalen) und Kostenträgergemeinkosten (z.B. Abteilungspflegesatz) zu definieren, wobei die Kostenrechnung für die Kostenträgerrechnung ein integriertes Modul der Gemeinkostenermittlung wird.
 

Leistungserfassung

Derzeit werden die Leistungserfassungen für die Statistik L4 der Leistungs- und Kostenaufstelllung (LKA) erfasst. Gehen wir davon aus, dass diese Leistungserfassung vollständig erfolgt. Für die Leistungserfassung benötigen Sie folgende Matrix:
 
Leistungsstelle
Leistung
Punkte
Punktwert
Gesamtsumme
Kostenträger

Die Leistungen der Institute sind Kostenträgereinzelkosten, d.h. die Kosten werden dem Kostenträger (Aufnahmenummer) direkt zugeordnet. Ebenso sind direkt auf den Patienten zuordenbare Kosten aus der Kostenrechnung zukünftig direkte Kostenträgereinzelkosten (z.B. Endoprothesen, Medikamente etc.).

Der Kostenträger stellt die Verbindung zur Diagnose her. Über das arithmetische Mittel aller Patienten mit Diagnose Appendizitis werden die Fallkosten festgestellt, aus der Kostenrechnung werden die Gemeinkosten pro Tag zugesteuert. Eine Auswertung hat folgendes Aussehen:

Diagnose Appendizitis / Durchschnittsverweildauer 6,7 Tage

I. Direkte Kosten
Labor
Röntgen
OP
Apotheke

II. Gemeinkosten
Medizinische Betreuung/Pflege auf Station
Unterkunft und Verpflegung auf Station
Verwaltungskosten

Fallkosten Appendizitis
Fallerlöse Appendizitis
Über-/Unterdeckung

Auf Grund einer solchen Aufstellung ist eine permanente Nachkalkulation der DRG-Fallpauschalen möglich. Sie wissen immer, ob die Fallpauschale zur Kostendeckung ausreicht und im weiteren welche Diagnosen für Ihr Haus kostendeckend sind und welche nicht. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen für Zuschläge, Abteilungspflegesätzen etc. stehen an Hand der Kennzahlen des Gesamthauses Mischpreise zur Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage zur Verfügung und geben eine Orientierung für strategische Entscheidungen.
 

Bildung von klinikinternen Profitcentern

Weiterer Vorteil der bewerteten Leistungserfassung ist die Zuordnung von Einnahmen, die z. B. einem Fremdlabor entsprechen, zur Bildung eines Profitcenters, dessen Punktwert aus der Kostenstellenrechnung ermittelt wird. Die Kostenstelle selbst weist dann eine Über-/Unterdeckung aus, die zu Controllingzwecken analysiert werden kann. Nach unseren Erfahrungen mit ambitionierten Laborärzten sind sogar Zielvereinbarungen im Zuge eines Kontraktmanagements möglich, die dem leitenden Laborarzt die Führung seiner Institution als selbständigen Betrieb zubilligen. Zudem ist nach außen ein Vergleich mit externen Anbietern der Leistung möglich.
 
 

Einführung der DRG-Fallpauschalen

Die Einführung der DRG-Fallpauschalen ist ab dem Jahr 2003 gesetzlich vorgeschrieben. An der dargestellten Systematik der retrospektiven und prospektiven Kalkulation wird sich nichts ändern. Zumal die Preise extern vorgeschrieben sind, bleibt es Ihnen und Ihrem EDV-System weitgehend überlassen, ob und wie Sie Ihr Haus "controllen". Das Projekt DRG-Einführung, dessen Komplexität zu erkennen ist, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Folgende Meilensteine sind abzuarbeiten:


Das Projekt "DRG-Fallpauschalen" in der Grundfunktion wird aus unseren Erfahrungen mit einem 420-Betten-Pilothaus eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr erfordern, zu viel ist organisatorisch und edv-technisch zu tun, um es kurzfristig realisieren zu können. Bedenken Sie auch, dass erste Auswertungen erst nach dem Auflaufen eines repräsentativen Datenbestandes möglich sind. Wenn Sie eine Verabschiedung und Anwendungspflicht der DRG-Fallpauschalen zum 01.01.2004 ins Auge fassen, ist der Projektstart

jetzt.
 

Schlusswort

Mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen steht im Gesundheitswesen eine der größten Umstrukturierungen an. Es ist abzusehen, dass vereinfachte Kalkulationsschemata (KLN, LKA) zwar zur Vereinbarung eines Entgeltes genügen, aber die strategischen Entscheidungen einer Klinikleitung im Regelfall nicht permanent unterstützen, da sie nicht für eine Zeitreihe, sondern nur für eine momentane Abbildung des Plan-Zustandes brauchbar sind. Als Beispiel stellen wir die Frage, ob Sie wissen, wie viele Fälle Appendizitis in einem Planungszeitraum tatsächlich anfallen. Die Schwierigkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser ist daran abzulesen, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Mitte Mai 2002 die Verhandlungen in Bezug auf das zukünftige DRG-System mit den Krankenkassen als gescheitert erklärt hat. Als Vertreter der Krankenhäuser scheint die DKG nicht für alle von ihnen vertretenen Kliniken ein Verhandlungspotential für eine Besitzstandswahrung zu haben. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass mit geeigneten klinikinternen Instrumenten keine Berührungsängste mit dem DRG-System bestehen müssen. Packen wir´s an ...

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.