Was ist ein Sachverständigengutachten?

Definition
Gutachten sind objektive Wertungen von Sachverhalten durch einen unparteiischen sachverständigen Dritten. Sie analysieren den Ist-Zustand und unterbreiten Vorschläge zur Reorganisation, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit.

Am bekanntesten sind Wirtschaftlichkeitsgutachten und Sanierungsgutachten. Zweck dieser Gutachten ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, eine Fortführungsprognose des Unternehmens oder auch nur die Reorganisation von Unternehmensteilen.

Darüber hinaus werden Gutachten für unpopuläre Maßnahmen in Betrieben gefertigt - um interne Mitarbeiter aus der Schusslinie zu halten - oder weil die Ressourcen für diese Arbeiten nicht vorhanden sind.
 

Grundlagen
Die Empfänger der Gutachten sind im allgemeinen die Geschäftsführungen der Unternehmen, aber auch Banken und Gerichte. Gutachten dienen als Grundlage für strategische Entscheidungen oder beinhalten die Bestätigung von Sachverhalten.

Für die Gutachtenerstellung wird eine professionelle Methodik angewandt. Für die Erstellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich. Praktische Erfahrungen runden das Beurteilungsvermögen ab.
 

Was können wir für Sie tun?
Wir sind als Sachverständige für das Sozial- und Gesundheitswesen spezialisiert auf die Begutachtung von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Kalkulation und Finanzierung.

Unsere langjährige Erfahrung und die erfolgreiche Erstellung von Gutachten hat uns dazu bewogen bei der Industrie- und Handelskammer Oberbayern in persona Helmut Baumann Antrag auf die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für das Sozial- und Gesundheitswesen zu stellen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen schon jetzt für qualifizierte Gutachten auf unserem Spezialgebiet zur Verfügung. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten für Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen.