Definition
Gutachten sind objektive Wertungen von
Sachverhalten durch einen unparteiischen sachverständigen Dritten.
Sie analysieren den Ist-Zustand und unterbreiten Vorschläge zur Reorganisation,
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit.
Am bekanntesten sind Wirtschaftlichkeitsgutachten und Sanierungsgutachten. Zweck dieser Gutachten ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage, eine Fortführungsprognose des Unternehmens oder auch nur die Reorganisation von Unternehmensteilen.
Darüber hinaus werden Gutachten für
unpopuläre Maßnahmen in Betrieben gefertigt - um interne Mitarbeiter
aus der Schusslinie zu halten - oder weil die Ressourcen für diese
Arbeiten nicht vorhanden sind.
Grundlagen
Die Empfänger der Gutachten sind
im allgemeinen die Geschäftsführungen der Unternehmen, aber auch
Banken und Gerichte. Gutachten dienen als Grundlage für strategische
Entscheidungen oder beinhalten die Bestätigung von Sachverhalten.
Für die Gutachtenerstellung wird eine
professionelle Methodik angewandt. Für die Erstellung sind überdurchschnittliche
Fachkenntnisse erforderlich. Praktische Erfahrungen runden das Beurteilungsvermögen
ab.
Was können
wir für Sie tun?
Wir sind als Sachverständige für
das Sozial- und Gesundheitswesen spezialisiert auf die Begutachtung von
Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen in
den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Kalkulation und Finanzierung.
Unsere langjährige Erfahrung und die erfolgreiche Erstellung von Gutachten hat uns dazu bewogen bei der Industrie- und Handelskammer Oberbayern in persona Helmut Baumann Antrag auf die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für das Sozial- und Gesundheitswesen zu stellen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen
schon jetzt für qualifizierte Gutachten auf unserem Spezialgebiet
zur Verfügung. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten für
Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen.