Was ist Peer Review?
Alle Berufsangehörigen sind verpflichtet,
ihre Wirtschaftsprüferpraxen so zu organisieren, dass die Einhal-tung
der Berufspflichten mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Diese Pflicht umfasst die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener
und wirksamer Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
(internes Qualitätssicherungssystem).
Gesetzesgrundlagen
WP, vBP und Berufsgesellschaften, die
gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, haben nach §
57 a WPO die Pflicht, sich in 3jährigem Turnus einer Qualitätskontrolle
zu unterziehen.
Nach § 57 a WPO sind alle Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, an einer externen
Qualitätskontrolle (Peer Review) teilzunehmen, wenn sie gesetzliche
Abschlussprüfungen durchführen. Darüber hinaus können
alle Berufsangehörigen freiwillig an der externen Qualitätskontrolle
teilnehmen. Nach § 136 Abs. 1 WPO müssen sich WP/WPG’s, die gesetzliche
Jahresabschlussprüfungen bei amtlich notierten AG’s durchführen
wollen, bis zum 31.12.2002 einer externen Qualitätskontrolle unter-zogen
haben. Hinsichtlich anderer Pflichtprüfungen gilt der Stichtag 31.12.2005.Der
Gesetzgeber geht in § 57 a Abs. 2 WPO davon aus, daß es in jeder
WP/WPG ein internes Qualitätssicherungssystem gibt, das die Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften und der Vorschriften der Berufssatzung gewährleistet
(sh. hierzu insbesondere VO 1/1995, aus der sich die relevanten Kriterien
ergeben).
Wie können
wir Sie unterstützen?
Wir arbeiten im Verbund mit erfahrenen
Berufsträgern, die bereits als Prüfer für die Qualitätskontrolle
zertifiziert sind und verfügen über langjährige Erfahrungen
im spezifischen Umfeld der kleineren bis mittleren Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüferkanzlei.
Neben der Begleitung im Verfahren zur Qualitätskontrolle bieten wir Ihnen Unterstützung im Bereich der Organisation, EDV-Anwendungen, Schulung Ihrer Mitarbeiter und temporäres Coaching an.
Um diesen Umstrukturierungsprozeß zu erleichtern, bieten wir eine bedarfsgerechte Entwicklung von erfor-derlichen Arbeitspapieren, als auch eines Mitarbeiterentwicklungs- und Beurteilungskonzeptes an.
Gerne ermitteln wir mit Ihnen zusammen
den aktuellen Status Ihrer Kanzlei in Bezug auf Peer Review.