Peer Review für Wirtschaftsprüfer

Was ist Peer Review?
Alle Berufsangehörigen sind verpflichtet, ihre Wirtschaftsprüferpraxen so zu organisieren, dass die Einhal-tung der Berufspflichten mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Diese Pflicht umfasst die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener und wirksamer Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (internes Qualitätssicherungssystem).
 

Gesetzesgrundlagen
WP, vBP und Berufsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, haben nach § 57 a WPO die Pflicht, sich in 3jährigem Turnus einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.

Nach § 57 a WPO sind alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, an einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) teilzunehmen, wenn sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Darüber hinaus können alle Berufsangehörigen freiwillig an der externen Qualitätskontrolle teilnehmen. Nach § 136 Abs. 1 WPO müssen sich WP/WPG’s, die gesetzliche Jahresabschlussprüfungen bei amtlich notierten AG’s durchführen wollen, bis zum 31.12.2002 einer externen Qualitätskontrolle unter-zogen haben. Hinsichtlich anderer Pflichtprüfungen gilt der Stichtag 31.12.2005.Der Gesetzgeber geht in § 57 a Abs. 2 WPO davon aus, daß es in jeder WP/WPG ein internes Qualitätssicherungssystem gibt, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vorschriften der Berufssatzung gewährleistet (sh. hierzu insbesondere VO 1/1995, aus der sich die relevanten Kriterien ergeben).
 

Wie können wir Sie unterstützen?
Wir arbeiten im  Verbund mit erfahrenen Berufsträgern, die bereits als Prüfer für die Qualitätskontrolle zertifiziert sind und verfügen über langjährige Erfahrungen im spezifischen Umfeld der kleineren bis mittleren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei.

Neben der Begleitung im Verfahren zur Qualitätskontrolle bieten wir Ihnen Unterstützung im Bereich der Organisation, EDV-Anwendungen, Schulung Ihrer Mitarbeiter und temporäres Coaching an.

Um diesen Umstrukturierungsprozeß zu erleichtern, bieten wir eine bedarfsgerechte Entwicklung von erfor-derlichen Arbeitspapieren, als auch eines Mitarbeiterentwicklungs- und Beurteilungskonzeptes an.

Gerne ermitteln wir mit Ihnen zusammen den aktuellen Status Ihrer Kanzlei in Bezug auf Peer Review.