DRG  (Diagnosis Related Groups)

Was sind DRG’s?
Bei den Diagnosis Related Groups handelt es sich um ein Abrechnungssystem für die stationäre Behandlung in Akutkrankenhäusern, das in Deutschland neu eingeführt wird. Vergleichbar ist diese Abrechnungsmethode mit der bekannten GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) im ambulanten Bereich.
 

Gesetzesgrundlagen
Der Einsatz der DRG's wurde durch Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes (FPG) im März 2002 gesetzlich festgeschrieben. Die Abrechnung der Krankenhäuser über Fallpauschalen ist nicht neu. Ziel des Gesetzgebers ist in allen Fällen die Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
 

Wie können wir Sie unterstützen?
Mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen steht im Gesundheitswesen eine der größten Umstrukturierungen an. Mitte der 80er Jahre waren wir in die Kalkulation von Fallpauschalen auf Diagnosebasis bei Pilothäusern für neue Entgeltsysteme im Gesundheitswesen eingebunden und verfügen somit über das Know-how, DRG's zu kalkulieren und die Infrastruktur dafür herzustellen.
 

Wir sind der festen Überzeugung, dass mit geeigneten klinikinternen Instrumenten keine Berührungsängste mit dem DRG-System bestehen müssen. Unser Ziel ist es, Ihre Klinik auf das interne Controlling vorzubereiten, um strategische Erkenntnisse zu gewinnen.

Unser Leistungsspektrum besteht aus folgenden Sequenzen:

Durch Beachtung ökonomischer Grundsätze und Beschränkung auf das Wesentliche werden bei unserem Vorgehen auch mittlere und kleine Kliniken in die Lage versetzt, sich der Herausforderung DRG zu stellen.

Publikationen zu diesem Thema